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Weiß der Misshandler, zu welchen Ämtern Sie gehen, können Sie sich vor Übergriffen so schützen:
- Vereinbaren Sie Termine möglichst außerhalb der regulären Sprechzeit
- Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten
- Informieren Sie die zuständige Mitarbeiterin / Mitarbeiter dieser Ämter über eine mögliche Gefährdung
- Lassen Sie die Polizei holen, wenn der Misshandler Sie in den Ämtern bedroht oder verfolgt
Geheimhaltung!
Bitten Sie darum, dass Ihre aktuelle Adresse durch die Ämter nicht an Dritte gegeben wird. Auch eine Postfachadresse (z.B. Frauenhaus) gilt als ladungsfähige Adresse und muss von dem Ämtern akzeptiert werden.
Arbeitsplatz
Wenn sie weiter arbeiten gehen, bitten Sie Vorgesetzte und Kolleginnen, dem Misshandler keine Auskunft zu geben und Sie zu warnen und Ihnen zu helfen, falls er Ihnen auflauert.
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