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Besteht die Bedrohungssituation fort, sollten Sie überlegen, ob Sie Ihre Kinder in eine andere Kindereinrichtung / Schule anmelden. Der Misshandler könnte Sie sonst abpassen oder sogar entführen.
Sagen Sie den Einrichtungen und Behörden, wer die Kinder abholen darf.
Fürchten Sie eine Gefährdung der Kinder durch den Misshandler, sollten Sie rasch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Wichtig ist, sofort beim Familiengericht einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zu stellen, sonst hat der Vater das Recht, die Kinder abzuholen.
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