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Oft vernichten Misshandler wichtige Zustellungen oder öffnen Briefe und erhalten somit wichtige Informationen, z.B. über Ihren neuen Aufenthaltsort.
Sie sollten sich in jedem Fall Ihre persönliche Post an eine andere Adresse schicken lassen, z.B. an Freunde, Bekannte, das Frauenhaus.
Die kostenpflichtigen Nachsendeaufträge bei der Post sind nicht sicher.
Die Nachsendeadresse wird im Regelfall an die ehemalige Adresse übermittelt. Nur mit einem Extravermerk können sie das verhindern.
Informieren Sie sämtliche Ämter, Behörden etc. über Ihre neue Adresse und denken Sie daran, auch hier eine Auskunftssperre einrichten zu lassen.
Bei Polizei und Gerichtsakten, kann Ihre Adresse zu Ihrem Schutz in einen extra Umschlag beigefügt werden, damit der Anwalt / Anwältin des Misshandlers Sie nicht aus dem Schreiben erfährt.
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