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Suchen Sie sich eine neue Wohnung.
Die Wohnung, die Sie verlassen mussten, sollten Sie kündigen, um nicht für spätere Mietschulden zu haften.
Dazu benötigen Sie oft die Unterschrift des Misshandlers. (bei einem gemeinsamen Mietvertrag)
Weigert er sich, Sie aus dem Vertag zu entlassen, schildern Sie dem Vermieter die Lage.
Es besteht das Recht auf "Klage auf Entlassung aus dem Mietvertrag" gegenüber dem Mitmieter.
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