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Häusliche Gewalt wird in der Bundesrepublik bestraft und die Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf Schutz durch die Polizei und durch das Zivi- und Strafrecht, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Auch wenn in einigen Herkunftsländern und Kulturkreisen von Ausländerrinnen häusliche Gewalt noch als unabwendbar angesehen wird, gelten für sie dieselben Gesetze wie für alle anderen Bewohner der BRD.
Im Aufenthaltsgesetz gibt es Regelungen, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Migrantinnen bei Gewalterfahrungen in der Familie ermöglichen.
Gewalt ist in jeder Familien Unrecht und darf nicht als kulturbedingt entschuldigt werden.
Alle Gesetzte, die vor Misshandlungen schützen, gelten auch für ausländische Frauen.
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