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Sie können eine Polizeibeamtin verlangen und eine Vertrauensperson mitnehmen.
Bei der Polizei können Sie eine Anzeige machen und einen Strafantrag stellen.
Dieser Strafantrag wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Sie können aber auch direkt bei der Staatanwaltschaft einen Strafantrag stellen.
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