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Auch Sie können
von häuslicher Gewalt
betroffen sein
 

Urteile

Beispielsweise Körperverletzung

Körperverletzung kann mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Die möglichen Rechtsfolgen könnten sein:

  • Geldstrafen oder Freiheitsstrafe auf Bewährung
  • Freiheitsstrafe ohne Bewährung
  • Verwarnung mit Strafvorbehalt
  • Einstellung gegen Auflagen
  • Freispruch
 
 

Hilfe für Frauen in Not e.V.
PSF 1549
07505 Gera

Tel.: 0365 - 200 549
Fax: 0365 - 200 549


Es gibt Wege
aus der Gewalt
Hilfe für Frauen in Not e. V. Gera