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Aufenthalt der Kinder
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In Deutschland kann der Aufenthalt der Kinder durch das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" geregelt werden.
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Wo?
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Bei der Rechtsantragsstelle im Amtsgericht das für Ihren Wohnort zuständig ist.
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Wie?
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Sie müssen bei der Beantragung Gründe angeben, wieso die Kinder beim Partner gefährdet sind. Über diesen Antrag wird der Partner schriftlich benachrichtigt. Wenn Sie eine Eilentscheidung beantragen, erfährt er davon erst, wenn Sie bereits wirksam ist.
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Achtung:
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Auch der Vater kann diesen Antrag stellen.
Sie sollten sich deshalb beeilen.
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