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- Einschränkung bzw. Aussetzung des Umgangsrecht -
Besteht die Gefahr, dass der Vater das Besuchsrecht dazu nutzt, Sie oder die Kinder zu misshandeln, können Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Aussetzung oder Ausschluss des Umgangsrecht stellen.
Sie können auch beantragen, dass Besuche nur in Gegenwart einer Mitarbeiterin des Jugendamtes o.ä. Einrichtungen stattfinden dürfen. (begleiteter Umgang)
Lassen Sie sich beraten!
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